Seit der Einführung der gesetzlichen Pflichtpflegeversicherung vor über 25 Jahren hat sich viel verändert. Schnell wurde klar, dass diese Form der Absicherung für den Pflegefall nicht ausreichen wird. Ständig verändernde Umstände (steigende Anzahl der Pflegefälle, längere Lebens- und Pflegezeiten) führen dazu, dass die gesetzliche Pflegeversicherung keine 100%ige Deckung der Pflegekosten übernehmen kann.
Die Einteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach folgenden Pflegegraden:
Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung
Bei häuslicher Pflege:
Bei Unterbringung in einem Heim:
Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Geldleistung (ambulant) |
Sachleistung (ambulant) |
Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden | Leistungsbetrag (vollstationär) |
1 | 125 Euro | 125 Euro | ||
2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro | 770 Euro |
3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro | 1.262 Euro |
4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro | 1.775 Euro |
5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro | 2.005 Euro |
Stand: 10/2020
Vor allem im vollstationären Bereich sind die Unterbringungs- und Pflegekosten um etliches höher als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge unerlässlich.